Ab wann müssen Sie E-Rechnungen schreiben? In 2 Minuten wissen Sie es – mit Quelle.
Nach BMF-FAQ, Stand März 2026 · kostenlos · ohne Anmeldung · von Carl Sörensen, Kiel
So rechnet der Check
Grundlage sind die Antworten des Bundesfinanzministeriums (FAQ, Stand März 2026)[1]: Empfang ist seit 01.01.2025 Pflicht für alle. Ausstellen müssen Unternehmen E-Rechnungen an inländische Unternehmen ab 01.01.2027 bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, sonst ab 01.01.2028. Ausgenommen sind Kleinunternehmer, Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Rechnungen an Privatpersonen und bestimmte steuerfreie Umsätze (z. B. Wohnraumvermietung). Die Software-Empfehlungen beruhen auf den Funktionsangaben der Hersteller (Stand 01.10.2026), siehe Software-Vergleich.
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- BMF, FAQ E-Rechnung, Stand März 2026 – bundesfinanzministerium.de (abgerufen 01.10.2026).