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E-Rechnung: Was Sie jetzt tun müssen – und warum der Pflichtteil nur 30 Minuten dauert.
Welche Frist für Ihren Betrieb gilt, was Sie diese Woche erledigen – und die fertigen Schreiben an Lieferanten und Kunden. Leitfaden und Vorlagen, mit Quellen zu Gesetz und BMF-FAQ.
Nur für Unternehmer (§ 14 BGB) · Es gelten die Vertragsbedingungen. Wir informieren Käufer per E-Mail über eigene ähnliche Leistungen zur E-Rechnung; Widerspruch jederzeit per Link in jeder E-Mail, ohne andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.
Von Carl Sörensen, Kiel · nach der FAQ des Bundesfinanzministeriums (Stand März 2026)
Kurz: Empfangen ist seit 2025 Pflicht – dafür genügt ein E-Mail-Postfach. Ausstellen ab 2027 (über 800.000 € Vorjahresumsatz) bzw. 2028. Ausgenommen: Kleinunternehmer, Rechnungen bis 250 € brutto, Privatkunden und bestimmte steuerfreie Umsätze (z. B. Wohnraumvermietung).
29 Quellen, ein Küchentisch – was die E-Rechnung kleiner machtKommt Ihnen das bekannt vor?
- Ein Lieferant schickt eine XML-Datei statt einer Rechnung. Sie öffnen sie und sehen nur Code.
- Die Steuerberatung sagt: „Sie müssen auf E-Rechnung umstellen.“ Aber nicht, bis wann und wie.
- Im Internet stehen zehn Fristen auf zehn Seiten. Und am Ende jedes Artikels ein Software-Abo.
- Sie wissen, dass Sie sich kümmern müssten. Aber tagsüber sind Sie beim Kunden, und abends ist anderes dran.
Das Thema liegen zu lassen, ist dabei die teuerste Lösung:
- Die Empfangspflicht gilt seit 1. Januar 2025 für jeden Betrieb, auch für Kleinunternehmer.
- Wer XML-Rechnungen ausdruckt und abheftet, hat das Original nicht aufbewahrt. Das muss 8 Jahre unverändert da sein.
- Wer erst kurz vor seiner Frist anfängt, muss alles gleichzeitig machen: Programm wählen, Kunden informieren, Testrechnung schicken. Mitten im Tagesgeschäft.
Was ich beim Durcharbeiten von 29 Quellen gelernt habe
Ich bin Carl Sörensen aus Kiel. Mit Soerensen Digital automatisiere ich Büroarbeit für Handwerksbetriebe: Anfragen, Rückrufe, Rechnungen.
Bei der E-Rechnung ist mir aufgefallen: Die Fakten sind öffentlich, aber verstreut. Sie stehen in der FAQ des Bundesfinanzministeriums, in einem BMF-Schreiben und auf den Hilfeseiten der Hersteller. Und viele Artikel enden mit einem Software-Abo, ob man es braucht oder nicht.
Also habe ich die Quellen selbst durchgearbeitet. Am Ende waren es 29. Dabei kam etwas heraus, das die Sache für die meisten Betriebe deutlich kleiner macht: Der Teil, der heute schon gilt, ist gar kein Software-Thema. Für den Empfang genügt laut Bundesfinanzministerium ein E-Mail-Postfach. Das ist eine Aufgabe von etwa 30 Minuten. Das Ausstellen kommt erst 2027 oder 2028. Dafür brauchen Sie einen Plan, keine Panik.
Drei Annahmen, die Betriebe Zeit und Geld kosten
- „Dafür brauche ich eine neue Software.“ Für den Empfang nicht: Ein Postfach genügt. Fürs Ausstellen fragen Sie zuerst Ihren bisherigen Hersteller, ob ein Update reicht. Die Fragen dafür stehen fertig in Vorlage e).
- „Das ist ein großes Projekt.“ Der Empfang dauert etwa 30 Minuten. Der Rest verteilt sich auf 7 Tage mit je 30 bis 60 Minuten.
- „Das macht mein Steuerberater.“ Die Buchhaltung vielleicht. Wohin Ihre Lieferanten Rechnungen schicken und wie die Originale abgelegt werden, entscheiden Sie im Betrieb.
Die Fristen – eine davon läuft schon
- Seit 1. Januar 2025
Jeder Betrieb muss E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. Die Originaldatei bleibt 8 Jahre unverändert gespeichert. Ein Ausdruck reicht nicht. - 31. Dezember 2026
Letzter Tag für Papier- und PDF-Rechnungen an Unternehmen, wenn Ihr Umsatz 2026 über 800.000 € liegt. (PDF ohnehin nur mit Zustimmung des Empfängers.) - 1. Januar 2027
Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen an Unternehmen, bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz. - 1. Januar 2028
Pflicht für alle übrigen Betriebe. Ausgenommen: Kleinunternehmer, Rechnungen bis 250 € brutto, Privatkunden, Fahrausweise und bestimmte steuerfreie Umsätze (z. B. Wohnraumvermietung).
Dazwischen stecken die Fragen, an denen es im Alltag hängt: Wohin schicken Lieferanten die XML-Datei? Was ist mit dem Baumarkt-Einkauf über 250 €? Was mit dem Abschlag, der im Dezember rausgeht, und der Schlussrechnung im Januar? Das Startpaket beantwortet sie und verteilt die Arbeit auf sieben überschaubare Tage.
Rechtsstand: FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung, Stand März 2026.
Alle Fristen mit Quellen
- Seit 1. Januar 2025 – Empfang für alle: Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus.[1]
- Bis 31. Dezember 2026 – Übergang für alle: Papierrechnungen sind weiter erlaubt, PDF nur mit Zustimmung des Empfängers.[1]
- Ab 1. Januar 2027: Pflicht zum Ausstellen an inländische Unternehmen, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr (also 2026) über 800.000 € lag.[1]
- Ab 1. Januar 2028: Pflicht für alle übrigen Unternehmen.[1]
- Ausgenommen vom Ausstellen: Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise, Rechnungen an Privatkunden und an nichtunternehmerische juristische Personen, steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG (z. B. Wohnraumvermietung; bei Option zur Steuerpflicht gilt die Pflicht). Empfangen und aufbewahren müssen auch sie.[1][4]
- Formate: XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (nicht die Profile MINIMUM und BASIC-WL). Ein normales PDF, ein Scan oder ein Foto ist keine E-Rechnung.[1]
- Aufbewahrung: 8 Jahre, mindestens die XML unverändert im Original.[1]
- Diskussion um eine Verschiebung: Der Zentralverband des Deutschen Handwerks fordert seit Juni 2026 (erneut im August 2026), die Stufe 2027 auf 2028 zu verschieben.[3][5] Die Bundesregierung hält eine Verschiebung derzeit nicht für erforderlich (Antwort vom 21.07.2026, BT-Drs. 21/7311)[6]; der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 enthält keine Änderung. Es gilt der 01.01.2027 (Stand 04.10.2026).
Quellen:
- Bundesministerium der Finanzen: „Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung zum 1. Januar 2025“, Stand März 2026 – bundesfinanzministerium.de (abgerufen 01.10.2026).
- BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung (Überarbeitung: u. a. fehlerhafte E-Rechnungen, Validierung, Berichtigung) – bundesfinanzministerium.de.
- handwerk.com: „Handwerk fordert späteren Starttermin für die E-Rechnung“, 29.06.2026 – handwerk.com.
- § 27 Abs. 38 UStG (Übergangsregelungen) – gesetze-im-internet.de; § 14 UStG (Ausnahme für steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29) – gesetze-im-internet.de (abgerufen 04.10.2026).
- ZDH kompakt: „Verschiebung der E-Rechnungspflicht auf den 1. Januar 2028“, August 2026 – zdh.de.
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7311, Schriftliche Frage Nr. 9, Antwort vom 21.07.2026 – dserver.bundestag.de.
Was Sie bekommen – und was es Ihnen erspart
- 1. Der Leitfaden „E-Rechnung im Griff“ (PDF, 29 Seiten, 8 Kapitel)
Erspart Ihnen, BMF-FAQ, BMF-Schreiben und Herstellerseiten selbst zu lesen und abzugleichen. Sie lesen einen Leitfaden statt 29 Quellen (Stand 02.10.2026).
- Kapitel 1: In 2 Minuten wissen, ob für Sie 2027, 2028 oder gar keine Pflicht zum Ausstellen gilt – mit Entscheidungsbaum.
- Kapitel 2: Empfang in 30 Minuten einrichten, ohne neue Software.
- Kapitel 3: Richtig ablegen: 8 Jahre, Originaldatei, Backup.
- Kapitel 4: Ab 2027/28 selbst E-Rechnungen schreiben: Pflichtangaben, erste Testrechnung.
- Kapitel 5: Der ehrliche Software-Kompass: wann Sie nichts kaufen müssen, wann ein einfaches Rechnungsprogramm reicht und wann Handwerkersoftware besser ist. Mit Preisen und Grenzen laut Herstellerangaben (Stand 01.10.2026).
- Kapitel 6: Sonderfälle Handwerk & Bau: Ein Lieferant schickt ein PDF statt einer E-Rechnung – was jetzt? Kassenbon über 250 € im Baumarkt, Abschlags- und Schlussrechnung, § 13b (grob).
- Kapitel 7: Ihr 7-Tage-Fahrplan zum Abhaken, 30 bis 60 Minuten pro Tag. Tag 0 ist nach 10 Minuten erledigt.
- Kapitel 8: Wann sich Einrichten-Lassen lohnt – und wann nicht.
- Zum Schluss: Ihre Rechnungsadresse in 2 Minuten mit der Beispiel-Rechnung testen – und eine Fertig-Seite „Unser Betrieb ist E-Rechnungs-bereit“ zum Aufhängen.
- 2. Vorlagen & Checklisten (PDF, 20 Seiten, Teil a–h)
Erspart Ihnen das Formulieren: Klammern ausfüllen, abschicken.
- a) Schreiben an Lieferanten: als E-Mail, als Kurzfassung und für Händler mit Kassenkauf, plus Abhakliste.
- b) Info an Ihre Geschäftskunden zur Umstellung.
- c) Ordnerstruktur, Dateinamen-Schema und ein 15-Minuten-Ablauf für jede Woche.
- d) Checkliste fürs Gespräch mit der Steuerberatung, damit die Beratungszeit für Ihre Fragen genutzt wird, nicht für Grundlagen.
- e) Checkliste „Ist mein Rechnungsprogramm E-Rechnungs-fähig?“ – die Fragen an Ihren Hersteller.
- f) Fristen-Kalender 2026–2028 mit allen Stichtagen und Planungsterminen.
- g) Großhändler-Kit: was GC, Würth, Hornbach, FEGA & Schmitt, Richter+Frenzel, Rexel, Sonepar und Bauhaus selbst zur E-Rechnung schreiben, mit Link zur Quelle und fertigem Anmelde-Schreiben.
- h) Übergabeblatt für Ihre Steuerberatung: auf einer Seite, wie Rechnungen ankommen, wo die Originale liegen und wie sie zur Kanzlei kommen.
- 3. Updates bis Ende 2028 Erspart Ihnen, selbst nachzuhalten, ob sich Fristen ändern. Ändert sich die Rechtslage bis zum 31.12.2028, bekommen Sie die neue Fassung kostenlos per E-Mail.
Speziell für Handwerk & Bau: vier Extras im Paket
- Großhändler-Kit. Ihr Großhändler will eine eigene Anmeldung? Was GC, Würth, Hornbach, FEGA & Schmitt, Richter+Frenzel, Rexel, Sonepar und Bauhaus selbst zur E-Rechnung schreiben, mit Quelle und fertigem Anmelde-Schreiben.
- Zwei Beispiel-E-Rechnungen. Ihre erste echte kommt vielleicht erst in Wochen? Ziehen Sie das Beispiel heute in den Viewer und sehen Sie in 3 Minuten, wie eine E-Rechnung aussieht.
- Übergabeblatt Steuerberatung. Ihre Kanzlei kann mit der XML-Datei nichts anfangen? Auf einer Seite: wie Rechnungen ankommen, wo die Originale liegen, wie sie zur Kanzlei kommen.
- Updates bis Ende 2028. Und wenn die Frist verschoben wird? Dann bekommen Sie die neue Fassung kostenlos per E-Mail.
Was das in Ihrem Alltag heißt
| Teil des Pakets | Was Sie sich sparen |
|---|---|
| Kapitel 1 mit Entscheidungsbaum | Zehn Artikel mit zehn verschiedenen Fristen |
| Kapitel 2 + Vorlage a) | Den Brief an jeden Lieferanten selbst aufsetzen |
| Kapitel 5 (Software-Kompass) | Ein Abo, das Sie nicht brauchen |
| Vorlage d) Steuerberatung | Bezahlte Beratungszeit für Grundlagen |
| Vorlage g) Großhändler-Kit | Bei jedem Großhändler einzeln den Anmeldeweg suchen |
| Kapitel 7 (7-Tage-Fahrplan) | Alles kurz vor der Frist gleichzeitig zu machen |
Blick ins Paket
Vier echte Seiten aus Leitfaden und Vorlagen, verkleinert.

Leitfaden: Inhalt 
Kapitel 1: Ausnahmen und Entscheidungsbaum 
Vorlage a): Schreiben an Lieferanten 
Kapitel 7: 7-Tage-Fahrplan
Optional im Bestellformular: das Plus (+17 €)
- Alle Vorlagen als bearbeitbare Word-DateiName und Adresse einmal oben eintragen – Word setzt sie in alle Schreiben ein. Ohne Abtippen aus dem PDF.
- Rechnungs-Ordner Klick für KlickAnleitungen für Gmail, Outlook/Microsoft 365, GMX, WEB.DE, T-Online und IONOS: Ordner anlegen, Filterregel einrichten – nach den offiziellen Hilfeseiten der Anbieter, mit Quelle.
- Baustein VerfahrensdokumentationEine Vorlage „Eingang elektronischer Rechnungen“ als Word-Datei zum Ausfüllen und Abstimmen mit Ihrer Steuerberatung. Keine Rechtsberatung.
- Ihr persönlicher Fristen-Kalender (.ics)Ihre Frist aus dem Fristen-Check (sonst beide Fristen, klar beschriftet), dazu der 7-Tage-Fahrplan ab dem Tag nach dem Kauf, mit Erinnerungen – zum Import in Outlook, Google oder Apple.
Zum Vergleich: Fachbücher zur E-Rechnung kosten 18 € bis 49,99 €, ein zweistündiges Online-Seminar der IHK 110 €. Beide richten sich an Unternehmen allgemein, nicht speziell an Handwerk & Bau. Es gibt keinen Rabatt und keine Frist von mir. Die einzige Frist ist Ihre echte.
Preise laut Quelle, abgerufen am 03.10.2026, nachgeprüft am 04.10.2026: Boorberg, „Die E-Rechnung“ (18,00 €, laut ZDH-Literaturtipp) · Haufe, „E-Rechnungen“ (49,99 €, 3. Auflage, Erscheinen laut Shop Dezember 2026) · IHK-Zentrum für Weiterbildung, Update-Seminar E-Rechnung 2026 (110 €).
Drei Wege – Sie wählen, wie viel Sie selbst machen
Startpaket
27 €
Sie machen es selbst – mit Plan und fertigen Texten.
- Leitfaden: 29 Seiten, 8 Kapitel, 29 Quellen, mit 7-Tage-Fahrplan
- Vorlagen a–h als PDF (20 Seiten), mit Großhändler-Kit und Übergabeblatt für die Steuerberatung
- „Start hier“ und zwei Beispiel-E-Rechnungen zum Ausprobieren
- Updates bis Ende 2028
- Word-Vorlagen, Kalenderdatei, Postfach-Anleitungen
30 Tage Geld zurück ohne Begründung
Meine Empfehlung
Startpaket + Plus
44 € (27 € + 17 €)
Wenn Sie die Schreiben am PC ausfüllen und die Termine im Kalender haben wollen.
- Alles aus dem Startpaket
- Alle Vorlagen als bearbeitbare Word-Datei
- Ihr persönlicher Fristen-Kalender (.ics) für Outlook, Google oder Apple
- Klick-Anleitungen für einen Rechnungs-Ordner: Gmail, Outlook/Microsoft 365, GMX, WEB.DE, T-Online, IONOS
- Baustein Verfahrensdokumentation (PDF und Word)
Das Plus wählen Sie im Bestellformular. 30 Tage Geld zurück, auch für das Plus.
Einrichtung
297 €
Zusammen mit Carl Sörensen: bis zu 60 Minuten per Bildschirmfreigabe, in Ihrem eigenen Postfach.
- Startpaket + Plus inklusive, sofort nach dem Kauf
- Rechnungs-Adresse und Regel, die Rechnungs-E-Mails in einen eigenen Ordner sortiert (sofern Ihr Anbieter Regeln anbietet)
- Anmeldung zur E-Rechnung bei bis zu 3 Ihrer Großhändler, gemeinsam in der Sitzung
- Übergabeblatt für Ihre Steuerberatung, gemeinsam ausgefüllt
- 12 Monate Begleitung per E-Mail und Telefon
Landet die Test-E-Rechnung am Ende der Sitzung nicht in Ihrem Rechnungs-Ordner: voller Preis zurück. 30 Tage ohne Termin: Preis auf Wunsch zurück.
Endpreise – keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmer, § 19 UStG)
Nur für Unternehmer (§ 14 BGB) · Es gelten die Vertragsbedingungen. Wir informieren Käufer per E-Mail über eigene ähnliche Leistungen zur E-Rechnung; Widerspruch jederzeit per Link in jeder E-Mail, ohne andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.
Die Garantie: Das Risiko liegt bei mir
30 Tage Geld zurück ohne Begründung. Laden Sie das Paket herunter, lesen Sie Kapitel 1 und 2, schicken Sie das Lieferanten-Schreiben ab. Hilft es Ihnen nicht weiter, schreiben Sie innerhalb von 30 Tagen eine kurze E-Mail an [email protected]. Sie bekommen den vollen Preis zurück, auch für das Plus (27 € bzw. 44 €). Eine Begründung brauche ich nicht. Danach wird der Download-Link gesperrt.
Updates inklusive: Ändert sich die Rechtslage bis zum 31.12.2028, bekommen Sie die aktualisierte Fassung kostenlos per E-Mail.
Nur für Unternehmer (§ 14 BGB) · Es gelten die Vertragsbedingungen. Wir informieren Käufer per E-Mail über eigene ähnliche Leistungen zur E-Rechnung; Widerspruch jederzeit per Link in jeder E-Mail, ohne andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.
Für wen das Startpaket ist – und für wen nicht
Passt, wenn Sie …
- einen Handwerksbetrieb oder Dienstleistungsbetrieb führen,
- Rechnungen an andere Unternehmen schreiben,
- heute mit Word, Excel oder einem älteren Programm arbeiten,
- das Thema in einem Rutsch erledigen wollen.
Passt nicht, wenn Sie …
- nur an Privatkunden verkaufen – dann betrifft Sie das Ausstellen nicht (kostenlos prüfen),
- eine individuelle Steuerberatung erwarten – das Paket ersetzt sie nicht,
- schon eine Software nutzen, die E-Rechnungen sicher erzeugt und einliest.
Häufige Fragen
27 € für etwas, das auch im Internet steht?
Die Fristen: ja, die stehen kostenlos und mit Quellen auch hier auf der Seite (Alle Fristen mit Quellen). Sie zahlen für die Umsetzung: in welcher Reihenfolge, mit welchen Texten, mit welcher Ablage und mit welchen Fragen an Steuerberatung und Hersteller. Das ist die Arbeit, die sonst an Ihnen hängen bleibt oder Beratungszeit kostet. Und wenn es Ihnen das nicht wert ist: 30 Tage Geld zurück.
Ich bin Kleinunternehmer – brauche ich das?
Ehrlich: meistens nicht. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen und aufbewahren. Wenn Sie nur Ihre Frist wissen wollen, reicht unser kostenloser Fristen-Check. Das Startpaket lohnt sich für Sie, wenn Sie Empfang und Ablage einmal sauber aufsetzen wollen (Kapitel 2 und 3, Vorlagen a und c) oder wenn Sie zur Regelbesteuerung wechseln.
Das macht doch mein Steuerberater.
Die Buchhaltung vielleicht. Aber wohin Ihre Lieferanten Rechnungen schicken, wer das Postfach liest und wie die Originale abgelegt werden, entscheiden Sie im Betrieb. Die Steuerberatung bekommt nur, was bei Ihnen ankommt. Mit Vorlage d) gehen Sie vorbereitet ins Gespräch.
Ich habe keine Zeit für so etwas.
Dann machen Sie nur das Wichtigste: Kapitel 2, den Empfang, der seit 2025 Pflicht ist. Das dauert etwa 30 Minuten. Der Rest kann warten, bis Ihre Frist näher rückt. Wer es lieber ganz machen lässt: Nach dem Kauf können Sie auf der Danke-Seite die Einrichtung per Bildschirmfreigabe dazubuchen (297 €, das Plus ist darin enthalten).
Ich habe schon ein Rechnungsprogramm.
Gut, dann müssen Sie vielleicht gar nicht wechseln. Vorlage e) enthält die Fragen an Ihren Hersteller: Erzeugt das Programm XRechnung oder ZUGFeRD ab 2.0.1? Liest es E-Rechnungen ein? Was kostet das Update? Erzeugt Ihre Software E-Rechnungen schon sicher und liest sie ein, brauchen Sie das Paket wahrscheinlich nicht.
Was, wenn die Frist 2027 verschoben wird?
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks fordert seit Juni 2026 (erneut im August 2026), die Stufe 2027 auf 2028 zu verschieben. Die Bundesregierung hält eine Verschiebung derzeit nicht für erforderlich (Antwort vom 21.07.2026, BT-Drs. 21/7311); der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 enthält keine Änderung. Es gilt der 01.01.2027 (Stand 04.10.2026). Das Paket plant deshalb mit den geltenden Fristen. Empfang und Ablage sind von dieser Diskussion ohnehin nicht betroffen. Ändert sich die Rechtslage bis zum 31.12.2028, bekommen Sie die aktualisierte Fassung kostenlos per E-Mail.
Wie bekomme ich die Dateien?
Direkt nach der Zahlung auf der Danke-Seite und zusätzlich per E-Mail. Format: PDF (mit Plus zusätzlich zwei Word-Dateien, ein weiteres PDF mit den Klick-Anleitungen und der .ics-Kalender).
Bekomme ich eine Rechnung?
Ja, automatisch per E-Mail über unseren Zahlungsdienst Stripe. Als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) weisen wir keine Umsatzsteuer aus; 27 € bzw. 44 € sind Endpreise.
Ist das Steuerberatung?
Nein. Das Paket erklärt die allgemeine Rechtslage nach den Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums und gibt Arbeitsschritte. Für Ihren Einzelfall ist Ihre Steuerberatung zuständig. Die Checkliste (Vorlage d) hilft Ihnen, das Gespräch gut vorzubereiten.
Warum nur für Unternehmen?
Das Paket richtet sich an Betriebe, die Rechnungen an andere Unternehmen schreiben. Für Privatpersonen ist das Thema nicht relevant. Verkauf nur an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Enthält das Paket Werbung?
Der Software-Kompass nennt auch kostenlose Wege. Wo er Lexware Office, sevdesk oder Qonto nennt, sind die Links als „Werbung“ gekennzeichnete Empfehlungslinks. Ihr Preis ändert sich dadurch nicht. Kapitel 8 nennt außerdem unsere eigene Einrichtung.
Kurz gesagt
Für 27 € wissen Sie, welche Frist für Sie gilt. Sie haben den Empfang eingerichtet, die Ablage geregelt, Ihre Lieferanten informiert und einen Fahrplan bis zur ersten eigenen E-Rechnung. Hilft es Ihnen nicht: 30 Tage Geld zurück ohne Begründung. Updates bei Änderungen der Rechtslage bis Ende 2028 inklusive.
Nur für Unternehmer (§ 14 BGB) · Es gelten die Vertragsbedingungen. Wir informieren Käufer per E-Mail über eigene ähnliche Leistungen zur E-Rechnung; Widerspruch jederzeit per Link in jeder E-Mail, ohne andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen.
P.S. Wenn Sie nur eine Sache von dieser Seite mitnehmen: Die Pflicht, die heute schon gilt, kostet Sie etwa 30 Minuten und keine neue Software. Das Startpaket zeigt Ihnen genau diese 30 Minuten – und den Plan für danach. Carl Sörensen
27 € einmalig
30 Tage Geld zurück