Kostenloses Werkzeug · ohne Upload

E-Rechnung öffnen und lesbar anzeigen

XML-Datei (XRechnung) oder ZUGFeRD-PDF bekommen und Sie sehen nur Code? Datei hier hineinziehen – Sie sehen Rechnungssteller, Positionen, Steuer und Bankverbindung als normale Rechnung und können sie ausdrucken.

Datei hierher ziehen oder auswählen

.xml (XRechnung, ZUGFeRD-XML) oder .pdf (ZUGFeRD / Factur-X)

🔒 Die Datei wird nur in Ihrem Browser gelesen – nicht hochgeladen, nicht gespeichert.

Keine Datei zur Hand? Beispielrechnung anzeigen (erfundener Dachdecker-Betrieb).

Was ist eine E-Rechnung – und warum sehe ich nur Code?

Eine E-Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931 (oder in einem zwischen den Partnern vereinbarten Format, aus dem sich dieselben Daten korrekt auslesen lassen). In Deutschland sind das vor allem XRechnung (reine XML-Datei) und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (ein PDF, in das die XML-Daten eingebettet sind). Ein normales PDF oder ein Scan ist keine E-Rechnung.[1]

Die XML-Datei ist für Buchhaltungsprogramme gedacht, nicht für Menschen – deshalb sehen Sie im Editor nur Code. Dieses Werkzeug macht daraus wieder eine lesbare Rechnung.

Muss ich E-Rechnungen schon annehmen?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; dafür genügt ein E-Mail-Postfach.[1] Das Ausstellen wird gestaffelt Pflicht: ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen – mit Ausnahmen, z. B. für Kleinunternehmer.[1]

Ab wann müssen Sie selbst E-Rechnungen schreiben?

2027, 2028 oder gar nicht – das hängt von Umsatz, Kunden und Kleinunternehmer-Status ab. Der kostenlose Fristen-Check sagt es Ihnen: 6 Fragen, 2 Minuten, mit Ihrer Liste offener Punkte.

Wichtig: Eine E-Rechnung müssen Sie im Originalformat (XML) aufbewahren – ein Ausdruck ersetzt sie nicht.[1]

Sie bekommen regelmäßig E-Rechnungen?

Wer mehr als gelegentlich E-Rechnungen erhält oder ab 2027/2028 selbst ausstellen muss, spart mit einem Rechnungs- und Buchhaltungsprogramm Zeit: Es liest die Dateien ein, legt sie geordnet ab (ob das den GoBD genügt, hängt von Programm und Verfahrensdokumentation ab) und erstellt eigene Rechnungen direkt im richtigen Format. Welche Lösung zu welchem Betrieb passt – inklusive kostenloser Optionen – zeigt unser Software-Vergleich.

Alternativen

Die Finanzverwaltung bietet ebenfalls einen kostenlosen ELSTER-E-Rechnungsviewer an (laut Pressemitteilung ohne ELSTER-Konto nutzbar). Nutzen Sie, was Ihnen lieber ist – beide zeigen nur an und erstellen keine Rechnungen.

Wird meine Rechnung hochgeladen?

Nein. Die Datei wird nur in Ihrem Browser gelesen, nicht an uns übertragen und nicht gespeichert. Prüfen können Sie das selbst: Seite laden, Internetverbindung trennen, Datei hineinziehen – die Anzeige funktioniert trotzdem.

Grenzen dieses Werkzeugs

Quellen

  1. Bundesministerium der Finanzen, FAQ „Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung“, Stand März 2026 – bundesfinanzministerium.de (abgerufen 01.10.2026).
Hinweis: Nach dem Anzeigen einer Rechnung nennen wir unser eigenes, kostenpflichtiges Angebot (Einrichtung von Soerensen Digital) und einen mit „Werbung“ gekennzeichneten Affiliate-Link: Kommt darüber ein Vertrag zustande, erhalten wir eine Provision; Ihr Preis ändert sich nicht. Auch der verlinkte Software-Vergleich enthält gekennzeichnete Affiliate-Links. Das Werkzeug selbst ist kostenlos und unabhängig davon nutzbar. Mehr