Für Steuerberatungen · Innungen · Großhandel
Ihre Mandanten fragen nach der E-Rechnung? Geben Sie ihnen den kostenlosen Fristen-Check.
In etwa 2 Minuten wissen Betriebe, ab wann sie selbst E-Rechnungen schreiben müssen – 2027, 2028 oder gar nicht. Nach der FAQ des Bundesfinanzministeriums, ohne Anmeldung. Für Sie: ein fertiger Text zum Weitergeben und ein eigener Link. Ohne Kosten, ohne Provision.
Carl Sörensen, Soerensen Digital, Kiel · [email protected] · 0431 55699318
Was der Fristen-Check macht
- Bis zu 6 kurze Fragen, eine pro Bildschirm: Kunden, Kleinunternehmer, Umsatz, Rechnungsprogramm, Buchhaltung, gewünschte Hilfe. Dauer etwa 2 Minuten.
- Das Ergebnis steht sofort da, im Browser: Empfangspflicht seit 1. Januar 2025, die eigene Frist zum Ausstellen (1. Januar 2027, 1. Januar 2028 oder keine) und die offenen Punkte. Die Antworten werden im Browser ausgewertet.
- Auf Wunsch schicken wir das kostenlose Starterset per E-Mail, mit Bestätigung der Adresse (Double-Opt-in): das fertige Schreiben an Lieferanten, eine Checkliste auf einer Seite und eine Notfallkarte für die erste XML-Rechnung.
- Grundlage: FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung (Stand März 2026). Als offenen Punkt nennt das Ergebnis ausdrücklich: mit der Steuerberatung klären, welche Frist bzw. Umsatzgrenze gilt und wie E-Rechnungen an die Kanzlei gehen. Im Starterset stehen die Grenzfälle dazu – Umsatz nahe 800.000 €, Vermieter, Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaften.
Warum das Ihren Mandanten und Mitgliedern hilft
Steuerberatungen
Mandanten kommen mit ihrer Frist und ihren offenen Punkten ins Gespräch statt mit Grundsatzfragen. Die Beratungszeit bleibt für das, was nur Sie klären können: Umsatzgrenze, Grenzfälle, Übergabe der Belege an die Kanzlei.
Innungen und Kreishandwerkerschaften
Ein kostenloser Service für Mitglieder, den Sie ins Rundschreiben oder auf Ihre Website stellen können. Der Check selbst empfiehlt keine Software und zeigt auch, wann ein Betrieb gar nichts kaufen muss.
Großhandel
Ihre Handwerkskunden müssen E-Rechnungen empfangen und bald auch schreiben. Der Link passt in den Newsletter, auf die Thekenauslage oder ins Kundenkonto. Einen QR-Code mit Ihrem Kürzel schicke ich Ihnen auf Wunsch.
Text zum Weitergeben
Kurz genug für ein Rundschreiben, einen Newsletter oder eine E-Mail an einzelne Mandanten. Ändern Sie, was Sie möchten.
Nur Kleinbuchstaben, Ziffern und Bindestrich. Ohne Kürzel bleibt der Platzhalter stehen.
https://e-rechnung.soerensen-digital.de/fristen-check/?utm_source=partner-ihr-kuerzel&utm_medium=partner
Das Link-Format
/fristen-check/?utm_source=partner-<kuerzel>&utm_medium=partner
Das Kürzel zeigt mir nur, wie viele Betriebe über Ihren Link den Check gemacht und das Starterset angefordert haben. Namen oder E-Mail-Adressen Ihrer Mandanten oder Mitglieder sehen Sie nicht, und ich gebe sie auch nicht weiter. Auf Wunsch nenne ich Ihnen die Zahlen. Sie geben mir keine Daten Ihrer Mandanten.
Was Sie wissen sollten
- Keine Zahlung, keine Provision, kein Vertrag – in keine Richtung. Sie können den Link jederzeit weitergeben oder es lassen.
- Eigene Angebote, offen gesagt: Soerensen Digital verkauft eigene Hilfen zur E-Rechnung (Startpaket 27 €, Einrichtung 297 €). Auf der Ergebnisseite des Checks steht dazu ein als Werbung gekennzeichneter Hinweis. Wer das Starterset anfordert und einwilligt, bekommt E-Mails, in denen ich diese Angebote vorstelle; Abmeldung jederzeit per Link. Der Software-Vergleich, auf den der Check verweist, enthält gekennzeichnete Partnerlinks.
- Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Check erklärt die allgemeine Rechtslage nach den Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums. Den Einzelfall klärt die Steuerberatung.
Fragen oder ein eigenes Kürzel abstimmen
Schreiben Sie mir oder rufen Sie an. Ich bin Carl Sörensen, Soerensen Digital in Kiel, und antworte selbst.
Rechtsstand: FAQ des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung, Stand März 2026.